Höhere Bußgelder nach Novellierung der Straßenverkehrsordnung

Ab dem 28. April 2020 gelten durch die StVO-Novelle höhere Bußgelder im Straßenverkehr.

Einige der Änderungen, die auch unseren Feuerwehr-Alltag betreffen, haben wir für Sie zusammengestellt. Bitte helfen Sie uns und halten Sie sich an die Verkehrsregeln, damit wir schnell und sicher den Einsatzort erreichen!

Künftig gelten folgende Verwarn- und Bußgelder sowie weitere Sanktionen (Angaben für Verstöße mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen):

  • Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 100 Euro, 1 Punkt
  • Keine Rettungsgasse bilden: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • In bestehende Rettungsgasse einfahren: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Parken/Halten in zweiter Reihe: 110 Euro, 1 Punkt
  • Parken an engen/unübersichtlichen Straßenstellen/Kurven: 100 Euro, 1 Punkt

Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer in Feuerwehrzufahrten hält oder parkt riskiert nicht nur eine hohe Strafe und dass das Fahrzeug in einer Verwahrstelle abgeholt werden muss. Verkehrsteilnehmer können auch haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Verhaltens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen.

Unabhängig von den drohenden Strafen: Achten Sie bitte immer auf ausreichend Platz auf der Fahrbahn! Generell mindestens drei Meter, in Kurven und Einmündungen entsprechend mehr.

Lesen Sie auch unsere weiteren Hinweise zum Verhalten im Straßenverkehr.

Quellen: